1. Offenlage der vorläufigen Teilergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung
Die Gemeinde Bietigheim führt vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wird durch die nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K25407).
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen zum Fördermittelgeber und Projektträger finden sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Bietigheim umfasst. In enger Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH sowie weiteren Akteuren wird aktuell die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, so dass nun die erste Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW erfolgt.
Die vorläufigen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse können vom 12.07.2024 bis zum 09.08.2024 anhand einer Dokumentation unter www.bietigheim.de im Reiter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Fragen und Anregungen können per E-Mail an gemeinde@bietigheim.de oder per Post an Gemeinde Bietigheim, Malscher Straße 22, 76467 Bietigheim unter dem Stichwort „1. Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ eingegeben werden. Die Anfragen werden gesammelt und im Anschluss im Rahmen einer Aufstellung als FAQ aufbereitet. Sofern eine elektronische Einsicht in die Unterlagen nicht möglich ist, ist diese während des Veröffentlichungszeitraums im Rathaus, Zimmer 12 möglich.