Wieso erstellte die Gemeinde Bietigheim eine kommunale Wärmeplanung?
Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) ist Bietigheim als
Gemeinde mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wär-meplan vorzulegen. Durch die frühzeitige Durchführung konnte eine Förderung von 90 % der Gesamtkosten erreicht werden.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, welches aus vier Phasen besteht:
- 1. Bestandsanalyse – Wie sieht der Status Quo aus?
- 2. Potenzialanalyse – Welche Möglichkeiten gibt es?
- 3. Zielszenario – Wie kann eine klimafreundliche Wärmeversorgung für Bietigheim zukünftig aussehen?
- 4. Lokale Wärmewendestrategie – Welche Schritte gilt es auszuführen, um das Ziel zu erreichen?
Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Bericht, dem kommunalen Wärmeplan, festgehalten. Die Ausarbei-tungen der Wärmeplanung sind rechtlich unverbindlich.
Was ist die kommunale Wärmeplanung nicht?
Die kommunale Wärmeplanung stellt keinen finalen Masterplan für die Wärmeversorgung einer Kommune dar. Es gilt die Wärmeplanung stetig (spätestens alle 5 Jahre) fortzuschreiben, um veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Des Weiteren ersetzt die kommunale Wärmeplanung keine Fachplanung der einzelnen Maßnahmen. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden in den kommenden Jahren weitere Untersuchungen bzw. Machbarkeitsstudien erforderlich sein.
Wie wurde die kommunale Wärmeplanung erstellt?
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgte seit April 2024 in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemein-deverwaltung, dem Gemeinderat, der Umwelt- und Energieagen¬tur Kreis Karlsruhe (UEA) sowie weiteren Akteuren. Der kommunale Wärmeplan wurde im März 2025 fertig gestellt.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger?
Aufgrund der rechtlichen Unverbindlichkeit der Wärmeplanung ergeben sich für Sie keine Verpflichtungen. Unabhängig von der Wärmeplanung gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie im bereitgestellten FAQ.
Sie haben Fragen bzgl. Ihrer eigenen Heizungsanlage, zu Sanierungsmöglichkeiten oder Photovoltaik?
Nutzen Sie gerne das vielfältige Angebot der Energieagentur Mittelbaden (https://energieagentur-mittelbaden.de/buerger/).
Wie geht es weiter?
Die Maßnahmen werden in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter konkretisiert und geprüft. Sobald neue Erkennt-nisse oder Informationen vorliegen, die für Sie als Bürgerinnen und Bürger relevant sind, werden diese an dieser Stelle bereitgestellt.
Maximilian Ehebauer
EG, Zimmer 12
Telefon: 07245 / 808-300
maximilian.ehebauer@bietigheim.de