Förderung vom Tagespflegepersonen
Die Gemeinde Bietigheim gewährt einen Zuschuss zur Betreuung von Bietigheimer Kindern unter 3 Jahren durch Tagespflegepersonen im Landkreis Rastatt
Die Gemeinde Bietigheim möchte die Betreuung von Bietigheimer Kindern unter 3 Jahren durch Tagespflegepersonen finanziell unterstützen. Dies dient der Weiterentwicklung der Tagespflege in besonderer Form. Die Kindertagespflege durch Tagespflegepersonen hat den Vorteil, flexibel und relativ schnell auf besondere Bedarfslagen von berufstätigen Eltern oder Alleinerziehenden eingehen zu können und ist eine schöne Ergänzung zu den Bildungs- und Betreuungsangeboten unserer Kindergärten in katholischer Trägerschaft.
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 26.04.2016 eine Zuschussrichtlinie beschlossen, um einen Zuschuss von 1,50 € pro betreute Stunde für jedes Bietigheimer Kind unter 3 Jahren gewähren zu können. Diesen Zuschuss erhalten die Tagespflegepersonen, wenn
1. Sie die Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege übernehmen,
2. die Kinder mit ihren Eltern ihren Wohnsitz in Bietigheim haben,
3. die Betreuung im Sinne von § 24 Abs. 2 SGB VIII erforderlich ist (d. h., wenn die leiblichen Eltern bzw. der / die Alleinerziehende einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder eine solche aufnimmt, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befindet oder an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen oder ohne die Leistung der Tagespflege eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist),
4. Sie eine gültige Pflegeerlaubnis des Jugendamtes Rastatt gem. § 43 SGB VIII vorlegen können,
5. Sie regelmäßig an im Landkreis angebotenen Fortbildungen teilnehmen, um ihre Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege zu vertiefen und ihre Eignung zu erhalten,
6. Sie bereit sind, sich allen Fragen der Kindertagespflege durch das Jugendamt des Landkreises Rastatt beraten zu lassen,
7. Sie bereit sind, die Voraussetzungen der kindgerechten Räumlichkeiten mindestens einmal jährlich durch das Jugendamt des Landkreises Rastatt überprüfen zu lassen.
Die detaillierte Zuschussrichtlinie finden Sie auf unserer Homepage www.bietigheim.de. Bei Fragen zum Zuschuss oder zum Ablauf dürfen Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin Frau Tabea Neff wenden.