Seit vielen Jahren beschäftigen sich der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung mit verschiedenen Möglichkeiten, um eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der K 3737 (Rheinstraße) von 50 km/h auf 30 km/h zu erreichen und somit die Verkehrssicherheit, insbesondere für Schüler und Fußgänger, zu erhöhen. Da die Rheinstraße eine Kreisstraße ist und die Gemeinde Elchesheim-Illingen mit Bietigheim verbindet sowie im Weiteren einen Anschluss an die B 36 ermöglicht, konnte bislang keine Geschwindigkeitsreduzierung bei der Genehmigungsbehörde erwirkt werden.
Um schließlich doch noch eine rechtliche Grundlage für die angestrebte Geschwindigkeitsreduzierung zu schaffen, sprach sich der Gemeinderat für die Durchführung von Voruntersuchungen zur Erstellung eines Lärmaktionsplans im Bereich K 3737 (Rheinstraße) sowie K 3720 (Kirchstraße) aus. Nach erfolgten Verkehrsmessungen und Berechnungen der Lärmpegel ergaben sich lediglich für den Bereich der K 3737 (Rheinstraße) Grundlagen für eine Lärmaktionsplanung.
Zwischen dem Gebäude Rheinstraße 21 und dem Gebäude Rheinstraße 84 c wurden auf ca. 550 m durchgehend gesundheitsgefährdende Immissionen sowohl tagsüber als auch nachts festgestellt. Von diesen gesundheitsgefährdenden Immissionen sind über 70 % der dortigen Bewohner betroffen.
Anhand des sogenannten Musterberichts, wurde ein Entwurf zum Lärmaktionsplan, gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der 34. BImSchV erstellt, der im oben genannten Maßnahmenbereich die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h ganztags vorsieht. Die Lücke zwischen dem bestehenden Tempo 30-Abschnitt im Bereich des Seniorenwohnheims und dem Maßnahmenbereich soll aufgrund der geringen Entfernung (60m) geschlossen werden.
In seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2023 hat sich der Gemeinderat mit den im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen befasst und den Teillärmaktionsplan K 3737 beschlossen. Dieser Plan samt geschilderten Maßnahmen muss nun durch die Genehmigungsbehörden (Landratsamt Rastatt, Regierungspräsidium Karlsruhe) genehmigt werden. Sobald dies erfolgt ist, kann die geplante Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen. Es wird mit einer Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.
Dateien:
Berichterstattung der Gemeinde Bietigheim über den Teillärmaktionsplan K 3737
Kartierung des Straßenverkehrslärm Rheinstraße (K3737) und Kirchstraße (K3720)
Zusatzkartierung Rheinstraße
Synopse zur Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Synopse zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Beschlussvorlage Gemeinderat vom 07.03.2023
Präsentation aus der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2023
Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB
Mit Schreiben vom 23.02.2023 bzw. 09.03.2023 hat das Landratsamt Rastatt die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 sowie des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Wasserversorgung bestätigt.
Gemäß § 81 Abs. 3 GemO liegen der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung an sieben Tagen und zwar vom 22.03.2023 bis einschließlich 30.03.2023, im Rathaus Zimmer 11 (Rechnungsamt), öffentlich aus.
Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB
BPlan Wohnmobilstellplätze an der Salzhalle - schriftlicher Teil
BPlan Wohnmobilstellplätze an der Salzhalle - zeichnerischer Teil
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bietigheim
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