Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des GVV Durmersheim
Bekanntmachung des Ergebnisses
Bekanntmachung über die Durchführung der Wahl
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Änderungssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zum 01.01.2024
Änderungssatzung Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2024
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat am 25.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.07.2023, für den Bereich „Obere Hardt - Erweiterung - Retentionsfläche“, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der angefügte zeichnerische Teil des Bebauungsplanentwurfs des Büros SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten vom 12.07.2023 maßgebend. Dieser wird im Westen begrenzt durch die Muggensturmer Landstraße (K 3737) im Norden durch die landwirtschaftlichen Flächen Flurstück-Nrn. 7580 und 7583, im Osten durch die landwirtschaftliche Fläche Flst.-Nr. 3103/13 und im Süden durch das Gewerbegebiet „Obere Hardt I“, Erweiterung“, Erschließungsstraße Obere Hardt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung (in der Fassung vom 12.07.2023) liegt
vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023
bei der
Gemeindeverwaltung Bietigheim
Malscher Straße 22
76467 Bietigheim
Zimmer 30
jeweils während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Diese Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montagnachmittag: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14:00 - 16:00 Uhr
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Obere Hardt – Erweiterung – Retentionsfläche“ die vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen:
- Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichbilanz (Büro WALD+CORBE Consulting GmbH, Juli 2023) mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Pflanzen – Tiere – biologische Vielfalt, Flächen – Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch und Erholung sowie Kultur und Sachgüter.
Im Umweltbericht stehen folgende umweltbezogene Informationen zu nachstehenden Schutzgütern (inkl. Bewertung der Betroffenheit durch die Planung) zur Verfügung:
- Schutzgut Pflanzen – Tiere – biologische Vielfalt: vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, erforderliche Baumfällungen und vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen; Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen (durch die Entwicklung neuer Biotopflächen im Geltungsbereich) zu der Gehölzrodung, der Bauzeitenbeschränkung, der Vermeidung Fallenwirkung und ökologischer Baubegleitung;
- Schutzgut Flächen – Boden: vorhandene Bodenverhältnisse; vorhandene und künftige Bodenversiegelung, Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich (z. B. Umgang mit Oberboden, Aus- und Einbau von Böden, Wiederherstellung von Flächen);
- Schutzgut Klima/Luft: Angaben zur allgemeinen Klimalage, zu Wind und Durchlüftung sowie zum Lokalklima inkl. der lokalklimatischen Auswirkungen des Vorhabens;
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan;
- Schutzgut Wasser: Wasserschutzgebiet, Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswässern und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen;
- Schutzgut Landschaft: Angaben zu Naturraum und Landschaftsbild, Maßnahmen zur Begrünung;
- Schutzgut Mensch und Erholung sowie Kultur und Sachgüter: Beschreibung der plangemäßen Flächennutzung mit Einfluss auf Mensch und Erholung, keine Kulturgüter im Geltungsbereich bekannt.
Weiterhin liegen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB umweltbezogene Stellungnahmen von folgenden Behörden und Fachämtern vor und werden ebenfalls ausgelegt:
- Regierungspräsidium Freiburg, Abt.9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (16.05.2023): geotechnologische und geologische Grundlagen, Hinweis auf Lage im Wasserschutzgebiet Zone lll B;
- Landratsamt Rastatt (22.05.2023/01.06.2023): Amt für Naturschutz (3. Bestandsbaum, Nachweis der Ansaat, Bericht zur Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen; Bodenabstand Einzäunungen, insektenfreundliche Leuchtmittel); Umweltamt (Argumentation zur Verbesserung der Grundwassergüte, bodenkundliche Baubegleitung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen), Landwirtschaftsamt (Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden und Flächen, Zerstörung landwirtschaftliche Produktionsstätten);
- Stadtwerke Karlsruhe (22.05.2023): Hinweis auf Lage im Wasserschutzgebiet Zone lll B, Hinweise zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes, Umweltbaubegleitung unter Gesichtspunkten des Grundwasserschutzes)
Zusätzlich können die Unterlagen unter
www.bietigheim.de/web/info_oeffentliche_bekanntmachungen.html auf der Homepage der Gemeinde Bietigheim eingesehen werden. Zudem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes – https://www.uvp-verbund.de/kartendienste – zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan in elektronischer Form (per E-Mail), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Bietigheim, Malscher Straße 22, 76467 Bietigheim, gemeinde@bietigheim.de vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Ergebnismitteilungen werden erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Satzungsbeschluss versandt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4 a Abs. 5 BauGB)
Bietigheim, 03.08.2023
Gez. Constantin Braun
Bürgermeister
Entwurf BPlan Obere Hardt-Erweiterung-Retentionsfläche
BPlan Obere Hardt-Erweiterung-Retentionsfläche - zeichnerischer Teil
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9
Stellungnahme Landratsamt Rastatt
Stellungnahme Stadtwerke Karlsruhe
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat am 25.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.07.2023, für den Bereich „Wohnmobilstellplätze an der Salzhalle“, gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der angefügte zeichnerische Teil des Bebauungsplanentwurfs des Büros SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten vom 12.07.2023 maßgebend. Dieser wird eingerahmt von den Straßen „Stöckwiese“ und „Rheinstraße“ sowie vom Gelände des ortsansässigen Schützenvereins. Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Flurstück Nr. 938/8.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung (in der Fassung vom 12.07.2023) liegt
vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023
bei der
Gemeindeverwaltung Bietigheim
Malscher Straße 22
76467 Bietigheim
Zimmer 30
jeweils während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Diese Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montagnachmittag: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14:00 - 16:00 Uhr
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplätze an der Salzhalle“ die vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen:
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (Büro WALD+CORBE Consulting GmbH, März 2023) mit Einschätzung zum Vorkommen und Auswirkungen auf Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und Europäischer Vogelarten;
- Artenschutzrechtliche Begutachtung Astabbruch (Büro WALD+CORBE Consulting GmbH, Mai 2023) mit Prüfung eines potenziellen Quartieres für Fledermäuse;
- Natura 2000 -Vorprüfung (Büro WALD+CORBE Consulting GmbH, Juni 2023) mit Darstellung der vom Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen/Lebensräume der Arten, überschlägige Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen
- Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichbilanz (Büro WALD+CORBE Consulting GmbH, Juli 2023) mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Pflanzen – Tiere – biologische Vielfalt, Flächen – Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch und Erholung sowie Kultur und Sachgüter.
Im Umweltbericht stehen folgende umweltbezogene Informationen zu nachstehenden Schutzgütern (inkl. Bewertung der Betroffenheit durch die Planung) zur Verfügung:
- Schutzgut Pflanzen – Tiere – biologische Vielfalt: vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen (z. B. Entwicklung neuer Biotopflächen im Geltungsbereich, Ausbildung wasserdurchlässiger Beläge);
- Schutzgut Flächen – Boden: vorhandene Bodenverhältnisse; vorhandene und künftige Bodenversiegelung, Maßnahmen zur Eingriffsminderung (z. B. Umgang mit Oberboden, Aus- und Einbau von Böden, Ausbildung wasserdurchlässiger Beläge);
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan;
- Schutzgut Wasser: Angaben zum Wasserschutzgebiet und zur Überflutungsfläche HQ Extrem, Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswässern und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen;
- Schutzgut Klima/Luft: Angaben zur allgemeinen Klimalage, zu Wind und Durchlüftung sowie zum Lokalklima inkl. der lokalklimatischen Auswirkungen des Vorhabens, Maßnahmen zu Gehölzpflanzungen und Begrünungen;
- Schutzgut Landschaft: Angaben zum Gebietscharakter, Maßnahmen zu Gehölzpflanzungen, Begrünungen und Ausbildung wasserdurchlässiger Beläge;
- Schutzgut Mensch und Erholung sowie Kultur und Sachgüter: Beschreibung der plangemäßen Flächennutzung mit Einfluss auf Mensch und Erholung, keine Kulturgüter im Geltungsbereich bekannt.
Weiterhin liegen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB umweltbezogene Stellungnahmen von folgenden Behörden und Fachämtern vor und werden ebenfalls ausgelegt:
- Regierungspräsidium Freiburg, Raumordnungsbehörde (24.04.2023): Hinweis zur Sicherung von Wasservorkommen und als überschwemmungsgefährdeter Bereich;
- Regierungspräsidium Freiburg, Abt.9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (26.04.2023): geotechnologische und geologische Grundlagen, Hinweis auf Lage im Wasserschutzgebiet Zone lll B;
- Landratsamt Rastatt (26.04.2023): Amt für Naturschutz (Erstellung Natura 2000-Vorprüfung, Prüfung Astabbruch, Hinweis zur artenschutzrechtlichen Prüfung bei Gehölzfällungen); Umweltamt (Hinweis auf Lage im Wasserschutzgebiet Zone lll B, Erstellung Umweltbericht);
- Stadtwerke Karlsruhe (22.05.2023): Hinweis auf Lage im Wasserschutzgebiet Zone lll B, Hinweise zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes).
Zusätzlich können die Unterlagen unter
www.bietigheim.de/web/info_oeffentliche_bekanntmachungen.html auf der Homepage der Gemeinde Bietigheim eingesehen werden. Zudem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes – https://www.uvp-verbund.de/kartendienste – zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan in elektronischer Form (per E-Mail), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Bietigheim, Malscher Straße 22, 76467 Bietigheim, gemeinde@bietigheim.de vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Ergebnismitteilungen werden erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Satzungsbeschluss versandt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4 a Abs. 5 BauGB)
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Gez. Constantin Braun
Bürgermeister
Entwurf BPlan Wohnmobilstellplätze an der Salzhalle
Bplan Wohnmobilstellplätze an der Salzhalle - zeichnerischer Teil
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung
Artenschutzrechtliche Begutachtung Astabbruch
Stellungnahme Regierungspräsidium Karlsruhe Raumordnungsbehörde
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