Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen (Gemeinderat) und der Bürgermeister gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. In einer Kommunalpolitik hat jeder, sobald er volljährig und Deutscher Staatsbürger ist, das Recht, den Gemeindevertreter zu wählen. (Quelle wikipedia.org) |
In Bietigheim setzt sich der Gemeinderat aus 18 Gemeinderäten sowie dem Bürgermeister zusammen.