Sabine Wild
Zimmer 30, DG
Telefon: 07245 / 808-27
sabine.wild@bietigheim.de
Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat am 24.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 13.05.2022, für den Bereich „Badenstraße Süd – 1. Änderung“, gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist der angefügte zeichnerische Teil des Bebauungsplanentwurfs des Büros SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten vom 13.05.2022 maßgebend.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften der Begründung (in der Fassung vom 13.05.2022) liegt
vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022
bei der
Gemeindeverwaltung Bietigheim
Malscher Straße 22
76467 Bietigheim
Zimmer 30
jeweils während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung – Büro WALD+CORBE Consulting GmbH (Stand: 23.03.2022)
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die vorgenannten, auszulegenden Unterlagen können zusätzlich vom 13.06.2022 bis 15.07.2022 auch im Internet unter www.bietigheim.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Bietigheim, 02.06.2022
gez.
Constantin Braun
Bürgermeister
BPlan Badenstraße Süd - 1. Änderung - schriftlicher Teil - Stand 13.05.2022
BPlan Badenstraße Süd - 1. Änderung - zeichnerischer Teil - Stand 13.05.2022
20220323-Artenschutz-Ersteinsch_B-Planänderung-Badenstr-Süd
Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat am 24.05.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Badenstraße Süd – 1. Änderung“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Entwicklung der Grundstücksflächen im Bebauungsplangebiet soll die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gesichert werden. Für die bauliche Entwicklung gibt es eine konkrete Planung für das Flurstück 7865. Weil die Gemeinde Bietigheim das geplante Vorhaben ermöglichen möchte, soll der Bebauungsplan geändert und in diesem Zuge das auf dem Gelände geltende Planungsrecht an die neuen Erfordernisse angepasst werden. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Ordnung und zur angemessenen Entwicklung der Flächen ist deshalb die 1. Änderung des Bebauungsplans „Badenstraße Süd“ erforderlich. Der zeichnerische Teil und die textlichen Festsetzungen werden in Bezug auf das im Deckblatt umgrenzte Flurstück geändert. Die örtlichen Bauvorschriften bleiben unverändert.
Auf Grund der städtebaulichen Erfordernis wird ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans geringfügig geändert. In diesem Teilbereich werden die bisherigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen durch die der 1. Änderung ersetzt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans „Badenstraße Süd“ (Fassung vom 08.10.2014) gelten mit Ausnahme der geänderten und ersatzlos entfallenden Regelungen auch im Geltungsbereich der 1. Änderung.
Abgrenzung und Lage des Plangebiets
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Darstellung im zeichnerischen Teil und umfasst das Flurstück Nr. 7865 mit einer Fläche von ca. 0,16 ha. Das Plangebiet grenzt direkt an die „Rastatter Straße“ im südlichen Bereich der Gemeinde Bietigheim.
Geltungsbereich - Aufstellungsbeschluss BPlan Badenstraße Süd - 1. Ä
Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat am 21.06.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 13.06.2022, für den Bereich „Zink- und Bergäcker – 2. Änderung“, gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist der angefügte zeichnerische Teil des Bebauungsplanentwurfs des Büros SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten vom 13.06.2022 maßgebend.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften der Begründung (in der Fassung vom 13.06.2022) liegt
vom 11.07.2022 bis einschließlich 12.08.2022
bei der
Gemeindeverwaltung Bietigheim
Malscher Straße 22
76467 Bietigheim
Zimmer 30
jeweils während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung – Büro WALD+CORBE Consulting GmbH (Stand: 19.04.2022)
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die vorgenannten, auszulegenden Unterlagen können zusätzlich vom 11.07.2022 bis 12.08.2022 auch im Internet unter www.bietigheim.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Bietigheim, 30.06.2022
gez.
Constantin Braun
Bürgermeister
BP Zink- und Bergäcker - 2. Änderung - schriftlicher Teil
BP Zink- und Bergäcker - 2. Änderung - zeichnerischer Teil
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Stand 19.04.2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat am 21.06.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Zink- und Bergäcker - 2. Änderung“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel und Zweck der Planung
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans „Zink- und Bergäcker“ soll die Umnutzung der vorhandenen Gemeinschaftsschule zu einer Grundschule mit multifunktionalem Gemeinschaftsbereich ermöglicht werden. Hierzu gehören unter anderem eine Einfeldsporthalle, eine Mensa, ein Pausenhof, eine Hausmeisterwohnung, Freiflächen und entsprechende Nebenanlagen (wie PKW- und Fahrradstellplätze) zum Grundschulgebäude.
Da sich das bestehende Schulgebäude mit Turnhalle zwischen Wilhelmstraße und Kirchstraße teilweise in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet und der Bereich an der katholischen Pfarrkirche „Heilig Kreuz“, im Ortskern von Bietigheim, beengt ist sowie keinen Erweiterungsspielraum bietet, hat sich der Gemeinderat entschieden, den Bereich der ehemaligen Gemeinschaftsschule für das geplante Vorhaben zu nutzen. Deshalb wird der bestehende Bebauungsplan geändert und in diesem Zuge das geltende Planungsrecht an die neuen Erfordernisse angepasst.
Für den Bau der neuen Grundschule wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt. Als Sieger ging das Büro weinbrenner.single.arabzadeh.architektenwerkgemeinschaft hervor. Der Entwurf war Grundlage für die 2. Änderung des vorliegenden Bebauungsplans.
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Ordnung und zur angemessenen Entwicklung der Fläche ist somit die 2. Änderung des Bebauungsplans „Zink- und Bergäcker“ erforderlich. Der zeichnerische Teil und die textlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften werden in Bezug auf den im Deckblatt umgrenzten Bereich geändert.
Aufgrund der städtebaulichen Erfordernis wird der Teilbereich F des rechtskräftigen Bebauungsplans geringfügig geändert. In diesem Teilbereich werden die bisherigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen durch die der 2. Änderung ersetzt bzw. ergänzt. Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans „Zink- und Bergäcker“ (Fassung vom 07.12.2000) gelten mit Ausnahme der geänderten und ersatzlos entfallenden Regelungen auch im Geltungsbereich der 2. Änderung.
2. Abgrenzung und Lage des Plangebiets
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Darstellung im zeichnerischen Teil (Deckblatt) und umfasst eine Fläche von ca. 0,78 ha. Das Plangebiet grenzt an die „Tullastraße“ und „Schulstraße“ an und liegt im westlichen Bereich der Gemeinde Bietigheim. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine mit einer Gemeinschaftsschule bebaute Fläche. Nördlich und östlich befinden sich Grundstücke mit Wohnbebauung. Im Süden wird das Plangebiet durch das Senioren-Zentrum „Haus Edelberg“ begrenzt. Westlich angrenzend schließt eine Mehrzweckhalle mit zugehörigem Restaurant und kleinem Verkehrsübungsplatz an. Die Topographie des Gebietes ist eben.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Zink- und Bergäcker – 2. Änderung“ ist dem beigefügten Lageplan vom 13.06.2022 zu entnehmen (Darstellung ohne Maßstab).
Geltungsbereich BPlan Zink- und Bergäcker - 2. Änderung
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