Öffentliche Bekanntmachung - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Einbeziehungssatzung „Lange Straße“ (veröffentlicht am 30.09.2025)
Der Gemeinderat beschloss am 13.12.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Lange Straße“. Mit Veröffentlichung im Gemeindeanzeiger am 22.12.2022 wurde dieser Aufstellungsbeschluss rechtskräftig.
In seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2025 beschloss der Gemeinderat nun aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, das Verfahren zur Einbeziehungssatzung „Lange Straße“ einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 22.12.2022 aufzuheben.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ist der beigefügte Lageplan in der Fassung vom 01.12.2022 maßgebend. Der Geltungsbereich umfasst die Teilgrundstücke Flst.- Nrn. 857, 858/1, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873/1, 874, 875.
Ziele und Zwecke der Aufhebung
Mit der Einbeziehungssatzung sollte ursprünglich die Voraussetzung geschaffen werden, an das Baugrundstück der Lange Straße angrenzende Flächen im Außenbereich zur Freiraumnutzung (z.B. die Anlage von Swimmingpools, Überdachungen, befestigte Freisitze, Einfassungen, Aufschüttungen oder Stützmauern) nutzen zu dürfen. Im Laufe des Verfahrens wurde deutlich, dass die mögliche Einbeziehung der oben genannten Teilgrundstücke erhebliche verfahrensrechtliche Besonderheiten mit sich bringen, die überwiegend private Grundstückseigentümer betreffen. Eine Weiterverfolgung des Verfahrens zur Legalisierung von Freiraumnutzungen kam daher nur in Betracht, wenn sich alle Grundstückseigentümer hierüber einig sind. Nach Einholung eines Stimmungsbildes sah die Mehrheit der Grundstückseigentümer keinen Bedarf für die Weiterführung des Verfahrens, weshalb dieses nun eingestellt wird. Der Aufstellungsbeschluss vom 22.12.2022 wird mit dieser Bekanntmachung ungültig.