Zusätzlich können Sie die Vergabekriterien in Papierform in der Gemeindeverwaltung im Sekretariat Zimmer 22 erhalten.
Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt über ein zweigeteiltes Verfahren. Jeder bewirbt sich zunächst neutral auf einen Bauplatz im Baugebiet. Im zweiten Schritt erfolgt dann die konkrete Bauplatzauswahl der Bewerber*innen entsprechend der Rangfolge aus dem Bewerbungsverfahren. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl darf sich vor dem Bewerber mit einer niedrigeren Punktezahl einen Bauplatz aussuchen.
Alle Bewerber*innen können sich schriftlich (Brief oder E-Mail) unter Verwendung der von der Gemeindeverwaltung bereitgestellten Formulare bewerben.
Schriftform: Gemeindeverwaltung Bietigheim
Bauplatzvergabe „Birkig – 1. Bauabschnitt“
Malscher Straße 22
76467 Bietigheim
bauplatzvergabe@bietigheim.de
Alle Bewerber*innen werden über den Stand des Verfahrens ständig auf dem Laufenden gehalten.
Haben Sie Fragen? Dann kommen Sie auf uns zu.
Was ist eine Bauplatzvergaberichtlinie und was regelt sie?
Die Bauplatzvergaberichtlinie regelt das rechtssichere Verfahren und die inhaltliche Ausgestaltung bezüglich der Vergabe. Die Zielsetzung der Vergaberichtlinien und der darin enthaltenen Auswahlkriterien mit der punktebasierten Gewichtung richtet sich nach der aktuellen Gesetzgebung sowie Rechtsprechung und orientiert sich dem Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg.
Was kostet der Bauplatz?
Die Gemeinde hat für die Ermittlung der Bauplatzpreise für die Einzel- und Doppelhäuser die kommunale Bewertungsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Rastatt (GGA) mit der Bewertung der neu geschaffenen Grundstücke beauftragt. Der Kaufpreis inkl. aller Erschließungskosten und Anschlussbeiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beträgt 520,00 € / m².