Was sind Bodenrichtwerte?
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten ermittelt man mit dem Wert, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei bzw. schadstofffrei ausgewiesen. Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei der Gemeinde Bietigheim die angegebenen Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Bietigheim wurde zum 31.03.2019 aufgelöst. Für die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist seit 1. April 2019 das neue gemeinsame Gutachtergremium zuständig, das unter Federführung der Großen Kreisstadt Rastatt mit den Kommunen des nördlichen Kreisgebiets gebildet wurde. Für die Berechnung der Gutachterdienste gilt künftig die Satzung der Stadt Rastatt.
Vertreter der Gemeinde Bietigheim im Gutachterausschuss der Stadt Rastatt:
Harald Wiegand