Veranstalter
Jugend-Familien-Seniorenbüro
Veranstalter
Gemeinde Bietigheim
Veranstalter
Gemeinde Bietigheim
In den vergangenen Ausgaben des Gemeindeanzeigers haben wir bereits über die allgemeine Verkehrssituation an engen Straßenstellen berichtet. Als Beispiel wurde dabei unter anderem der Bereich der Malscher Straße näher betrachtet.
Heute möchten wir auf ein weiteres
Beispiel in Bietigheim aufmerksam machen: das Parken gegenüber von
Ausbuchtungen.
Vielen Verkehrsteilnehmern ist nicht
bewusst, dass das Parken gegenüber einer Ausbuchtung unter Umständen unzulässig
ist. Entsprechend groß ist häufig die Verwunderung, wenn eine
Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Doch warum ist das Parken an diesen
Stellen nicht erlaubt?
Die Antwort ergibt sich aus den
gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das
Parken an engen Straßenstellen unzulässig.
Als ausreichend gilt eine verbleibende
Fahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern, damit auch größere Fahrzeuge wie
Feuerwehr, Rettungsdienst, Müllabfuhr oder Lieferfahrzeuge die Straße sicher
passieren können. Gerade in engen Straßen wird diese Mindestbreite durch
parkende Fahrzeuge gegenüber von Ausbuchtungen häufig unterschritten. Die
Folge: Größere Fahrzeuge können die Engstelle nur noch erschwert oder im
schlimmsten Fall gar nicht mehr passieren.
Doch wie wird die verbleibende
Fahrbahnbreite bei Ausbuchtungen eigentlich ermittelt?
Die Restfahrbahnbreite wird am engsten
Punkt zwischen der äußersten Begrenzung der Ausbuchtung und der äußersten
Stelle des geparkten Fahrzeugs - in der Regel dem äußeren Reifen - gemessen.

| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Bietigheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Bietigheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Bietigheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Bietigheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |