Das
Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der
Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in
ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Bietigheim ist auf
ihrem Gemeindegebiet Träger der
Unterhaltungslast für den Schmiedbach mit Nebengewässern. Deshalb führt die Gemeinde
Bietigheim am Montag, 27. März 2023 gemeinsam mit dem Landratsamt Rastatt entlang dem Schmiedbach eine Gewässerschau
durch.
Eine
Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie
das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige
Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren
Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie
beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden
Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein
Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die
Anwohner des Schmiedbachs in Bietigheim geleistet werden. Gleichzeitig sollen
Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt
werden.