Tempo 30 auf großen Teilen der Rheinstraße in Sicht
Seit vielen
Jahren beschäftigen sich der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung mit
verschiedenen Möglichkeiten, um eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der K
3737 (Rheinstraße) von 50 km/h auf 30 km/h zu erreichen und somit die
Verkehrssicherheit, insbesondere für Schüler und Fußgänger, zu erhöhen. Da
die Rheinstraße eine Kreisstraße ist und die Gemeinde Elchesheim-Illingen mit
Bietigheim verbindet sowie im Weiteren einen Anschluss an die B 36
ermöglicht, konnte bislang keine Geschwindigkeitsreduzierung bei der
Genehmigungsbehörde erwirkt werden.
Um
schließlich doch noch eine rechtliche Grundlage für die angestrebte
Geschwindigkeitsreduzierung zu schaffen, sprach sich der Gemeinderat für die
Durchführung von Voruntersuchungen zur Erstellung eines Lärmaktionsplans im
Bereich K 3737 (Rheinstraße) sowie K 3720 (Kirchstraße) aus. Nach erfolgten
Verkehrsmessungen und Berechnungen der Lärmpegel ergaben sich lediglich für
den Bereich der K 3737 (Rheinstraße) Grundlagen für eine Lärmaktionsplanung.
Zwischen
dem Gebäude Rheinstraße 21 und dem Gebäude Rheinstraße 84 c wurden auf ca.
550 m durchgehend gesundheitsgefährdende Immissionen sowohl tagsüber als
auch nachts festgestellt. Von diesen gesundheitsgefährdenden Immissionen sind
über 70 % der dortigen Bewohner betroffen.
Anhand des
sogenannten Musterberichts, wurde ein Entwurf zum Lärmaktionsplan, gemäß der
EU-Umgebungslärmrichtlinie und der 34. BImSchV erstellt, der im oben
genannten Maßnahmenbereich die Verringerung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h ganztags vorsieht.
Die Lücke zwischen dem bestehenden Tempo 30-Abschnitts im Bereich des
Seniorenwohnheims und dem Maßnahmenbereich soll aufgrund der geringen
Entfernung (60m) geschlossen werden.
In seiner
öffentlichen Sitzung am 07.03.2023 hat sich der Gemeinderat mit den im Rahmen
der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
befasst und den Teillärmaktionsplan K 3737 beschlossen. Dieser
Plan samt geschilderten Maßnahmen muss nun durch die Genehmigungsbehörden
(Landratsamt Rastatt, Regierungspräsidium Karlsruhe) genehmigt werden. Sobald
dies erfolgt ist, kann die geplante Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen. Es
wird mit einer Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.
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Foto: Pixabay (lobpreis)