Veranstalter
Schützenverein Waidmannslust Bietigheim e. V.
Veranstalter
SV Germania Bietigheim e. V.
Veranstalter
Musikverein Bietigheim e. V.
In der letzten
Gemeinderatssitzung vom 14.02.2023 verabschiedete der Gemeinderat die neue
Benutzungsordnung für das KINDERhaus SchneiderGARTEN. In dieser werden die
allgemeinen Grundsätze des kommunalen Kindergartens geregelt.
In der gleichen Sitzung hat der
Gemeinderat auch die Gebührensatzung und das Gebührenverzeichnis verabschiedet.
Dem Gemeinderat ist es wichtig, weiterhin eine einheitliche Beitragslandschaft
in Bietigheim aufrecht zu erhalten. Gleiche Betreuungsformen und -zeiten sollen
in allen drei Einrichtungen, unabhängig vom Träger der Einrichtung, die
gleichen Beiträge auslösen.
Die aktuellen Elternbeiträge für
alle Kindertageseinrichtungen in Bietigheim sind sehr familienfreundlich.
Aktuell liegt der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge bei 11 % - 13°% und
somit deutlich unter den landesweiten Empfehlungen der Vertreter des
Gemeindetags, Städtetags und der vier Kirchen sowie der kirchlichen
Fachverbände in Baden-Württemberg (4KK). Diese liegen bei einem
Kostendeckungsgrad von 20 %.
Die Gemeinde Bietigheim leistet
weiterhin einen hohen Beitrag für die Kinderbetreuung in Bietigheim, wie aus
folgendem Rechenbeispiel zu entnehmen ist:
Die Verrechnungsstelle
Durmersheim als Träger der katholischen Einrichtungen St. Gabriel und St.
Michael und die Gemeinde Bietigheim als Träger der neuen Kindertageseinrichtung
KINDERhaus SchneiderGARTEN streben in den nächsten Jahren an, den bereits
familienfreundlichen Empfehlungen der 4KK zu folgen.
Die neu gefasste Benutzungsordnung, Gebührensatzung
und das Gebührenverzeichnis finden Sie vollständig auf der Homepage der
Gemeinde unter: https://www.bietigheim.de/web/leben_kinderbetreuung_kinderhausschneidergarten.html
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