Wir
weisen die Steuerpflichtigen daraufhin, dass am 1. Juli 2022 die Grundsteuer
für die Jahreszahler fällig ist.
Bei
der Grundsteuer ergibt sich die Höhe des fälligen Betrages aus dem zuletzt erhaltenen
Grundsteuerbescheid (Jahresbescheid für 2022 bzw. evtl. Änderungsbescheid).
Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass die Beträge bis zum 01. Juli 2022 auf dem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben sein müssen.
Bei
Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse
gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs einen
Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Zahlungspflichtigen,
welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat
erteilt haben, wird der fällige Betrag zum Termin vom Bankkonto eingezogen.
Für
Rückfragen stehen Ihnen Herr Schlager, Tel. 07245/808-32 und Frau Kempf, Tel.
07245/808-33 gerne zur Verfügung.
Wir bitten um Beachtung!