Veranstalter
Gemeindeverwaltung Bietigheim
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Kindertageseinrichtigung St. Michael
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Theatergruppe ExtrACT e. V.
Teil 7 von 12: Wer war Fanny alias Franziska Augenstein, geb. Siegl?
Beschäftigt man sich eingehender mit der
Ministerialrats-Witwe, so kommen auch hier einige Fragen auf, deren
Beantwortung nicht einfach, manchmal sogar unmöglich ist.
Über sie ist in den
Akten des Archivs der Gemeinde Bietigheim nichts enthalten.
Sie ist nicht in Bietigheim beigesetzt worden.
Fanny bzw. Franziska, wie sie sich
nannte, wurde am 30. Juni 1870 "zu Waibstadt Amt Sinsheim" geboren, wie aus der
mir vorliegenden Geburtsanmeldung zu entnehmen ist. Sogar die genaue
Geburtsstunde ist hier vermerkt: "Mittags um halb zwölf Uhr, sage um halb nach
zwölf Uhr", so steht es wörtlich in der Geburtsurkunde. Gemeint ist also um
12.30 Uhr nach unserem heutigen Sprachgebrauch. Sie war katholisch und wurde am
12.07.1870 getauft. Vor der Heirat und nach dem Tode ihres Ehemannes wohnte sie
bei ihren Eltern in Baden-Baden. Bis zu ihrer Eheschließung mit Dr. Leopold
Augenstein war sie ledig. Ihre Eltern waren der "Steuerkommissär" Joseph Siegl
(09.12.1840 - 08.02.1919) und Theresia Siegl, geborene Jörger. Geboren wurden sie am 10.03.1848 , gest. ist sie
am 06.04. oder 10.04.1928. Zum Sterbedatum liegen unterschiedliche amtliche
Angaben vor. In der Sterbeurkunde wird Joseph als "Geh. Oberfinanzrat"
bezeichnet. Sie heirateten am 17.05.1869. Theresia, Karoline (die Ehefrau des
o. g. Rebstockwirtes und Mutter von Dr. Augenstein) und Maria Anna, die Ehefrau
des Taufpaten Joseph Gräßer, "Bürger und Müllermeister aus Malsch", waren
Geschwister.
Interessanterweise steht in der Geburtsurkunde nur der
Name Fanny. In der Meldedatei in Baden-Baden, die ich aus dem dortigen
Stadtarchiv erhielt, wird ihr Vorname jedoch mit "Franziska" angegeben. Sie
war, wie sich aus den bisher genannten Sachverhalten ergibt, die Cousine von
Dr. Leopold Augenstein und zugleich auch seine Ehefrau. Außerdem führte sie
offenbar zwei Vornamen. Ersichtlich ist dies auch in eindeutiger Weise aus
ihrer mir ebenfalls vorliegenden Sterbekurkunde.
Hier ist zu lesen: "Die städtische Krankenhausdirektion Baden-Baden (Anmerkung: gemeint ist das dortige Tuberkuloseheim) zeigte an, dass die Privatin Franziska, genannt Fanny Augenstein, geborene Siegl, Witwe des Doctor juris Leopold Augenstein, Ministerialrat, 64 Jahre alt, wohnhaft in Baden-Baden, Stadtteil Lichtental, Hauptstraße 25, geboren zu Waibstadt, Amt Sinsheim an der Elsenz, zu Baden-Baden im städtischen Krankenhause am sechsten Februar des Jahres tausendneunhundert fünf und dreißig, nachmittags um vier Uhr 20 Minuten verstorben sei".
Aus der Meldedatei der Kurstadt geht weiterhin hervor, dass
sie katholisch war (s. o.) und zum Zeitpunkt ihres Todes ist hier unter der Rubrik
"Stand oder Beruf" der Begriff "Rentnerin" vermerkt. In der Heiratsurkunde vom
23.08.1922 steht "ohne Beruf". Das
Grabnutzungsrecht im Friedhof Altstadt, StABAD A6/54 Baden-Baden, lief am 17.
Februar 1969 ab. Ihr Grab ist also heute
nicht mehr vorhanden. Aus den Meldeunterlagen geht nicht hervor, wie sie
gelebt hat. Wer war Franziska wirklich? War sie zuvor bereits verheiratet und hatte
sie eventuell sogar Kinder? Hatte sie einen Beruf erlernt? Da sie aber mit
ihrem Mädchennamen in die Heiratsurkunde eingetragen wurde, ist eine vorherige
Ehe oder gar Witwenschaft eher unwahrscheinlich.
Pensionszahlung ist eine "Gnadensache"
Wie bisher berichtet, war sie die Cousine ("Base") von Dr.
Leopold Augenstein. Demnach kannten sich die Beiden höchstwahrscheinlich
bereits seit ihrer Kindheit. Wie lange sie vor der Eheschließung ein Paar
waren, lässt sich nicht mehr feststellen. Sie waren allerdings verlobt, wie man
der Heiratsurkunde entnehmen kann. Eine Verlobung wiederum war aber damals
möglicherweise ein zwingend vorgeschriebener Schritt vor der Heirat. Wenn der Ehemann
stirbt, steht seiner Witwe eigentlich eine sogenannte Witwenrente oder bei
Beamten eine Pension zu. Im Falle von Fanny, wie ich sie fortan bezeichnen
werde, wäre dies eigentlich auch so gewesen, denkt man. Doch wie sich diese
Frage auch hinsichtlich des berechtigt erscheinenden Erbanspruches der Witwe
bezüglich des Vermögens ihres verstorbenen Ehemannes entwickelte, zeigt das
Folgende auf.
Da seitens des Finanzministeriums in
Karlsruhe das Gutachten des Professors Dr. Arnsperger Hinweise darauf gegeben
hat, dass Dr. Augenstein bereits am Tage seiner Eheschließung sterbenskrank
gewesen ist, erhielt seine Witwe kein "Ruhegehalt". Denn es galt auch im
damaligen Beamtenrecht bereits die Regelung, dass für den Fall, dass innerhalb von
drei Monaten nach der Eheschließung der Tod des Beamten eintritt, die Witwe
keinen Anspruch auf eine Pensionszahlung hat. Damit hat sich diese wohl
zunächst für einige Jahre abgefunden, bis ins Jahr 1928. Erst nach dem Tode
ihrer Mutter, von deren Witwenrente sie bis dahin ebenfalls gelebt hatte,
richtete sie ein Schreiben an das zuständige Ministerium, in dem sie um eine
Rente bzw. Pensionszahlung bat. Ihr Antrag wurde als "Gnadensache" betrachtet,
wie aus einem Brief des Reichsministers der Finanzen in Berlin, Heinrich
Franz Köhler (Foto links, Q.: Wikipedia), geb. 29.09.1878 in Karlsruhe;
gest. 06.02.1949, an den damaligen Finanzminister im Badischen hervorgeht. Köhler war damals vom 29.01.1927 bis 28.06.1928 Reichsminister der Finanzen im Kabinett Marx IV. Von 1913 bis 1927 war er
u. a. in der Zweiten Kammer der badischen Ständeversammlung bzw. des badischen
Landtages und von 1920 bis 1927 auch Finanzminister in Baden. Insofern kannte
er mit Sicherheit Dr. Augenstein, dessen Schwiegervater, Joseph Siegl und damit
wohl aber auch Fanny und deren Mutter Theresia Siegl, geb. Joerger bzw. Jörger.
Der Name wurde unterschiedlich geschrieben.
Text: Hermann Schmitt; Quellennachweis bei der jew.
Abbildung
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