Aufstellung eines
Bebauungsplans "Badenstraße Süd - 1. Änderung" mit örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 2 (1) BauGB
Der
Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat am 24.05.2022 in öffentlicher Sitzung
beschlossen, für den Bereich "Badenstraße Süd - 1. Änderung" einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel und Zweck der
Planung
Mit
der Entwicklung der Grundstücksflächen im Bebauungsplangebiet soll die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung gesichert werden. Für die bauliche
Entwicklung gibt es eine konkrete Planung für das Flurstück 7865. Weil die
Gemeinde Bietigheim das geplante Vorhaben ermöglichen möchte, soll der
Bebauungsplan geändert und in diesem Zuge das auf dem Gelände geltende
Planungsrecht an die neuen Erfordernisse angepasst werden. Zur Sicherung und
Weiterentwicklung der städtebaulichen Ordnung und zur angemessenen Entwicklung
der Flächen ist deshalb die 1. Änderung des Bebauungsplans "Badenstraße
Süd" erforderlich. Der zeichnerische Teil und die textlichen Festsetzungen
werden in Bezug auf das im Deckblatt umgrenzte Flurstück geändert. Die
örtlichen Bauvorschriften bleiben unverändert.
Auf
Grund der städtebaulichen Erfordernis wird ein Teilbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans geringfügig geändert. In diesem Teilbereich werden die
bisherigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen durch die der
1. Änderung ersetzt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen und die
örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans "Badenstraße Süd" (Fassung vom
08.10.2014) gelten mit Ausnahme der geänderten und ersatzlos entfallenden
Regelungen auch im Geltungsbereich der 1. Änderung.
Abgrenzung und Lage
des Plangebiets
Der
räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Darstellung im zeichnerischen
Teil und umfasst das Flurstück Nr. 7865 mit einer Fläche von
ca. 0,16 ha. Das Plangebiet grenzt direkt an die "Rastatter Straße"
im südlichen Bereich der Gemeinde Bietigheim.