Im
Rahmen der Steuerfälligkeiten ist der 15.05.2022 der nächste Steuertermin.
Unter anderem wird zu diesem Termin die zweite Rate der Grund- und
Gewerbesteuer 2022 fällig. Die Abbuchung erfolgt am 16.05.2022.
Bei
der Grundsteuer entnehmen Sie den fälligen Betrag dem zuletzt zugestellten
Grundsteuerbescheid. Bei der Gewerbesteuer entnehmen Sie die Fälligkeiten aus
den Festsetzungen der Vorauszahlungsraten im zuletzt ergangenen
Gewerbesteuerbescheid.
Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass bis zum 16.05.2022 die Beträge auf dem Konto der Gemeindekasse
gutgeschrieben sein müssen.
Bei
Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen
Monat des Zahlungsverzugs einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Zahlungspflichtigen,
welche der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der
fällige Ratenbetrag zum Fälligkeitstermin vom Bankkonto eingezogen.
Für
Rückfragen stehen Ihnen Frau Kempf, Tel. 808 33 und Herr Schlager, Tel. 808 32, gerne
zur Verfügung.
Wir bitten um Beachtung!