Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt auch
auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit
nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern
verbleibt, grundsätzlich verboten. Wo ein Fahrzeug abgestellt bzw. nicht
abgestellt werden darf, definiert der Gesetzgeber grundsätzlich mithilfe der
StVO. Allerdings lassen sich keinerlei Informationen über ein direktes Verbot
für das Parken auf dem Gehweg in der StVO finden. Stattdessen heißt es in § 12
Abs. 4 StVO: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen (nicht der
Gehweg!), ..., zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist
an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren". Darüber hinaus bestimmt der Gesetzgeber
in § 25 StVO, dass Personen, die zu Fuß unterwegs sind, den Gehweg nutzen
müssen. Aus diesen Vorschriften lässt sich also schließen, dass das Parken auf
einem Gehweg nicht erlaubt ist und der Gehweg als Schutzbereich für Fußgänger
etc. zu verstehen ist.
Übrigens: Auch das Parken mit dem Motorrad auf dem Gehweg ist
grundsätzlich untersagt. Hierbei ist es irrelevant, ob das Platzangebot
objektiv groß genug ist, um eine Behinderung der Passanten auszuschließen.
Auch ohne Nutzung der Gehwege stehen umfangreiche legale Abstellmöglichkeiten
im öffentlichen Raum zur Verfügung. An vielen Straßen kann zumindest einseitig
legal am Straßenrand geparkt werden. Dabei muss die verbleibende Fahrgasse
zwischen parkenden Fahrzeugen oder zum gegenüberliegenden Gehweg eine
Restdurchgangsbreite von mindestens 3,10 Meter betragen, da sonst eine
Durchfahrt der Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet ist.
Natürlich gibt es keinen Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen
Raum, schon gar nicht direkt vor der eigenen Haustür.
Als privater Fahrzeughalter sollten Sie ihre eigenen privaten Stellplätze,
Carports oder Garagen nutzen oder bei Nichtvorhandensein errichten.
Bitte helfen Sie uns dabei, die Gehwege in Bietigheim freizuhalten. Bitte
überprüfen Sie Ihr eigenes Parkverhalten.