Veranstalter
Bickesheimer Spiegelfechter e. V.
Ausgestellte Werke
Für das Genre der ausgestellten Werke gibt es keine Festlegung. Werke der Malerei, Zeichnun-gen, Fotografien, Grafiken und auch Skulpturen sind grundsätzlich möglich. Sie müssen in Art und Größe in die vorhandenen Räumlichkeiten passen.
Ausstellungsflächen
Zur Verfügung stehen ca. 20 lfdm. Hängeschienen mit den benötigten Seilen und Haken und ca. 5 m² Fläche für Staffeleien, Podeste, usw.. Podeste für Skulpturen müssen von den Ausstellern ggf. mitgebracht werden.
Ausstellungsdauer
In der Regel dauern die Ausstellungen im Rathaus 6 Wochen. Im Einzelfall kann auch eine individuelle Hängezeit vereinbart werden.
Öffnungszeiten der Ausstellung
Die Ausstellung kann in den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden.
Aufbau / Abbau
Der Auf- und Abbau der Ausstellung erfolgt in Absprache mit dem Rathaus durch den Künstler.
Einladungskarten und Presse
Die Gemeinde erstellt in Zusammenarbeit mit dem Künstler eine Einladungskarte und übernimmt deren Verteilung und die Pressearbeit in der örtlichen Presse.
Vernissage
Jede Ausstellung wird mit einer Vernissage im Sitzungssaal des Rathauses eröffnet. Die Kosten übernimmt die Gemeinde. Ein eventuell gewünschter Laudator/orin wird vom Künstler bestellt.
Verkauf
Die Künstler können ihre Werke verkaufen. Die Gemeinde erhebt keine Verkaufsprovisionen. Die Werke sollten so gekennzeichnet sein, dass der potentielle Käufer ggf. Kontakt mit dem Künstler aufnehmen kann. Die Kaufabwicklung erfolgt immer direkt mit dem Künstler.
Haftung
Die Werke sind von der Gemeinde versichert. Dazu muss der Künstler bis zwei Wochen vor der Ausstellung eine detaillierte Auflistung der Werke mit Preisen liefern. Eine Beaufsichtigung wäh-ren der Ausstellung erfolgt nicht.
Bewerbung
Die eingegangenen Bewerbungen werden von einem Beratergremium begutachtet, auch unter dem Aspekt, inwieweit sie in das Ausstellungskonzept des Projektes passen.
Bewerbungen können postalisch oder per Mail übermittelt werden. Eine Mail mit dem bloßen Verweis auf die künstlereigene Homepage ist nicht ausreichend.
Eine Rücksendung abgelehnter Bewerbungsunterlagen erfolgt nur mit beigelegtem, frankierten und adressierten Rückumschlag. Ansonsten werden die Bewerbungen zur Abholung für 3 Monate ab Benachrichtigung aufbewahrt.