Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Next-Generation-Access-Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Gemeinde Bietigheim in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (im Folgenden: „Gigabitrichtlinie des Bundes“) eine Markterkundung durch.
Dabei soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits mit Downloadraten von zuverlässig mindestens 100 Mbit/s erschlossen ist oder ob innerhalb eines Jahres nach Ende der Markterkundung eine eigenwirtschaftliche Aufrüstung eines Netzes auf mindestens 100 Mbit/s erfolgt oder ob den nächsten drei Jahren eine privatwirtschaftliche Erschließung durch ein gigabitfähiges Netz (Down- und Upload-Geschwindigkeit 1 Gbit/s symmetrisch) geplant ist.
Im Sinne der Richtlinie unterversorgte Gebiete bzw. Gebiete ohne Rückmeldung durch ein Telekommunikationsunternehmen können für den geförderten Ausbau eines NGA-Netzes vorgesehen werden.
Die Gemeinde Bietigheim bittet daher bis spätestens 10.06.2022 im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens Stellung zu nehmen.